Beitrittserklärung:

Die Beitrittserklärung finden Sie in der folgenden PDF-Datei. Diese müssen Sie herunterladen, ausfüllen und in der Schule abgeben.

Willkommen auf der Internetseite des Vereins der Freunde, Förderer und Ehemaliger des Goethe-Gymnasiums Auerbach e.V.!
Seit der Gründung unseres Vereins 1993 liegt uns die finanzielle Unterstützung von Kindern und Jugendlichen am Herzen, die ansonsten nicht die Möglichkeiten hätten, an gemeinsamen Veranstaltungen der Schule wie Klassenfahrten und Wandertagen teilzunehmen.
Die Durchführung von Konzerten, Sport- und Schulfesten, Theateraufführungen und die Ausgestaltung der Schule werden auch durch Sach- und Geldzuwendungen von uns gefördert.
Goethe sagte einst „Lehre tut viel, aber Aufmunterung tut alles.“ Helfen Sie uns dabei, die Lehre im Goethe-Gymnasium zu unterstützen und vor allem bedürftigen Schülern ein Stück Aufmunterung zu geben!
Wir freuen uns über jedes neue Mitglied und jede Spende! Mit 7,-€ Mitgliedsbeitrag im Jahr können Sie viel Gutes tun!

1. Vorsitzender:

Jens Ellrich Neugebauer

2. Vorsitzende:

Monika Adelt

Kassierer:

Martina Becker

2. Beisitzer:

Harriet Jasch, Oliver Horn

Verein der Freunde, Förderer und Ehemaligen des Goethe-Gymnasiums Auerbach e.V.

§ 1 – Name, Sitz, Geschäftsjahr

1.

Unter dem Namen „Verein der Freunde, Förderer und Ehemaligen des Goethe-Gymnasiums e.V.“ schließen sich Lehrer, Eltern von Schülern, ehemalige Schüler, Freunde und Förderer dieser Schule zusammen, wie auch der Vorgängereinrichtung EOS „Geschwister Scholl“ bzw. Städtische Oberschule und Oberrealschule.

2.

Der „Verein der Freunde, Förderer und Ehemaligen des Goethe-Gymnasium e.V.“ hat seinen Sitz in Auerbach. Es ist ein eingetragener Verein.

3.

Der Gerichtsstand ist Auerbach.

§ 2 – Zwecke des Vereins

1.

Der „Verein der Freunde, Förderer und Ehemaligen des Goethe-Gymasiums e.V.“ mit Sitz in Auerbach verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die gemeinnützigen Zwecke sind insbesondere:

a) finanzielle Unterstützung der Arbeit des Goethe-Gymasiums Auerbach
b) finanzielle Unterstützung von Schülern bei der Teilnahme an gemeinsamen Veranstaltungen der Schule oder einzelner Klassen, Arbeitsgemeinschaften u. a. im Rahmen der Erziehung
c) Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen zur Aufklärung der Öffentlichkeit über die Arbeit der Schule
d) Zusammenarbeit mit Vereinigungen und Gruppen gleicher Zielrichtung

2.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 – Erwerb der Mitgliedschaft

1.

Mitglied des „Vereins der Freunde, Förderer und Ehemaligen des Goethe-Gymnasiums e.V.“ können natürliche und juristische Personen werden.

2.

Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung erworben. Der Antrag ist an den 1.

Vorsitzenden zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

3.

Der Vorstand kann die Ehrenmitgliedschaft für besondere Verdienste um den Verein und dessen Zielsetzungen verleihen.

§ 4 – Beendigung der Mitgliedschaft

1.

Die Mitgliedschaft endet durch den Tod bzw. Austritt oder durch Ausschluss.

2.

Das ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen.

§ 5 – Beiträge und Mittel des Vereins

1.

Der „Verein der Freunde, Förderer und Ehemaligen des Goethe-Gymnasiums e.V.“ erwartet von jedem Mitglied die Leistung eines Betrages von jährlich mindestens 7,00 €.

2.

Er nimmt darüber hinaus – auch von Nichtmitgliedern – zur Durchführung des Vereinszweckes Spenden entgegen.

3.

Der Beitrag ist in der Regel bis spätestens 28. Februar des laufenden Geschäftsjahres fällig.

4.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

5.

Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

6.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die mit einem Ehrenamt betrauten Mitglieder haben nur Anspruch auf Ersatz tatsächlich erfolgter Auslagen.

7.

Die Überprüfung der Geschäftsführung obliegt der Mitgliederversammlung.

8.

Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Auerbach, die es ausschließlich und unmittelbar für Zwecke des Goethe-Gymnasiums Auerbach zusätzlich zu den normalen Haushaltsmitteln zu verwenden hat.

§ 6 – Organe des Vereins

Organe des Vereins der Freunde, Förderer und Ehemaligen des „Goethe-Gymnasiums e.V.“ sind

a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand.

§ 7 – Mitgliederversammlung

1.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen.

2.

Eine außerordentliche Versammlung wird einberufen, wenn es im Interesse des „Vereins der Freunde, Förderer und Ehemaligen des Goethe-Gymnasiums e.V.“ geboten ist und wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder es unter Angabe von Zweck und Gründen schriftlich verlangen.

3.

Die Einberufung soll unter Angabe der Tagesordnung wenigstens zwei Wochen vor der Versammlung durch schriftliche Mitteilung an die Mitglieder erfolgen.

4.

Die Mitgliedersammlung fasst ihre Beschlüsse durch einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Satzungsänderungen, insbesondere auf Auflösung des „Vereins der Freunde, Förderer und Ehemaligen des Goethe-Gymnasiums e.V.“ können nur mit Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

5.

Die Mitgliederversammlung bestimmt einen Rechnungsprüfer, der alljährlich die Kassenführung des Vereins überprüft. Sie beschließt über die Entlastung des Vorstandes.

6.

Über die von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Vorstand zu unterzeichnen ist.

§ 8 – Vorstand

1.

Der Vorstand besteht aus dem

a) 1. Vorsitzenden: Jens Ellrich-Neugebaur
b) 2. Vorsitzenden: Monika Adelt
b) Kassierer: Martina Becker
d) 2. Beisitzer: Harriet Jasch, Oliver Horn

2.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten im Sinne § 26, Abs. 2 BGB durch den 1. Vorsitzenden bzw. durch zwei andere Vorstände gemeinsam.

3.

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden; bei seiner Abwesentheit die des 2. Vorsitzenden. Es besteht Sitzungszwang.

4.

Die Vorstandsmitglieder bleiben so lange im Amt, bis neue bestellt sind. Die Bestellung erfolgt durch die Mitgliederversammlung.

5.

Zur Vertretung des „Vereins der Freunde, Förderer und Ehemaligen des Goethe-Gymnasiums e. V.“ bedarf es gemeinsamen Handelns des Vorsitzenden, im Verhinderungsfall seines Stellvertreters und zweier weiterer Vorstandsmitglieder. Dem Vorstand obliegt insbesondere die Verwaltung des Vereinsvermögens. Er darf darüber nur zu Zwecke verfügen, die mit den Zielen des „Vereins der Freunde, Förderer und Ehemaligen des Goethe-Gymnasiums e.V.“ (§ 2) in Einklang stehen.

6.

Über Ausgaben des Vereines – jeder Art – entscheidet der Vorsitzende und mindestens zwei weitere Vorstandsmitglieder. Bankgeschäfte (Schecks, Überweisungen etc.) müssen von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden. Alle Vorstandsmitglieder erhalten Unterschriftsvollmacht für die Konten.

Adresse: „Verein der Freunde, Förderer und Ehemaligen des Goethe-

Gymnasiums e. V.“

Bertholt-Brecht-Str. 1-3

08209 Auerbach

Bankverbindungen: Konto bei der Sparkasse Vogtland

BIC: WELADED1PLX

IBAN: DE95 8705 8000 3551 0028 18